Welche Geräte und Anlagen müssen nach DGUV-Vorschrift geprüft werden?
Gemäß DGUV-Vorschrift 3, müssen alle elektrischen Betriebsmittel geprüft werden, die mit einer Wechselspannung bis zu 1000 Volt und einer Gleichspannung bis zu 1500 Volt betrieben werden. Es wird außerdem zwischen ortsveränderlichen und ortsfesten Geräten unterschieden. Zu den ortsveränderlichen elektrischen Geräten gehören alle Geräte, die sich relativ einfach bewegen lassen, wie z.B. Ladegeräte, Drucker, Bohrmaschinen, etc. Die ortsfesten elektrischen Geräte lassen sich nur schwer Bewegen, wie z.B. Geschirrspüler, Trockner, Kühlschränke, etc.
Bei der Prüfung einer elektrischen Anlage, muss die erste Prüfung (Erstprüfung) schon nach der Installation durch den Installateur erfolgen. Bei der Erstprüfung wird ein Prüfintervall festgelegt, in welchem dann die Wiederholungsprüfungen durchgeführt werden. Sollten ausschlaggebende Mängel festgestellt werden, so muss die Anlage außer Betrieb genommen werden, bis die Mängel beseitigt wurden.
Zusätzlich müssen im Unternehmen alle Leitern, Tritte und kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore nach der DGUV-Vorschrift geprüft werden.
Wir sind befähigte Personen, um genau diese Prüfungen für Sie durchzuführen und dafür zu sorgen, dass Sie Ihre Arbeit mit sicheren Geräten, Anlagen und Hilfsmitteln bewältigen und dabei Unfälle vermeiden können.
Gerne setzten wir uns mit Ihnen in Verbindung und planen ein individuelles Prüfkonzept für Sie.